Je nach Art des Wintergartens kann es mitunter rechtliche Bestimmungen geben, über die du dir vor dem Bau unbedingt im Klaren sein musst. So stellt sich insbesondere die Frage nach der Baugenehmigung für einen Wintergarten und wann ein Wintergarten rein rechtlich als zusätzlicher Wohnraum gilt. In diesem Beitrag kläre ich dich daher über die rechtlichen Bestimmungen für Wintergärten auf, damit du keine böse Überraschung erlebst.
Wichtiger Hinweis: Für alle folgenden Angaben kann ich keine Garantie auf Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit übernehmen, da sich Gesetzgebungen regional und lokal jederzeit ändern können. Bitte informiere dich daher vor dem Baubeginn bzw. der Planung immer beim für dich zuständigen Bauamt.
In erster Linie muss im Hinblick auf die rechtlichen Bestimmungen bei Wintergärten zwischen den Arten von Wintergärten unterschieden werden. Hier zu nennen sind der sogenannte Kaltwintergarten und der Warmwintergarten. Beides Wintergärten, aber in der Art der Nutzung und der rechtlichen Stellung völlig unterschiedlich zu betrachten.
Rechtliche Anforderungen an einen Kaltwintergarten
Hast du dich für den Bau bzw. Kauf von einem Kaltwintergarten entschieden, musst du dir im Grunde keinerlei Sorgen um rechtliche Dinge machen.
Für einen Kaltwintergarten gibt es keine besonderen Anforderungen an den Bau, da dieser nur für eine halbjährliche Nutzung vorgesehen ist.
So wird bei einem Kaltwintergarten keine Heizung verbaut und es gibt auch keine Vorschriften, was die Verglasung, Dämmung oder Isolierung angeht. Es reichen einfach verglaste Fenster und die Wärmespeicherung erfolgt ausschließlich über die Sonne.
Aufgrund der Einfachheit muss daher auch keine Baugenehmigung eingeholt werden, weshalb du einen Kaltwintergarten direkt kaufen und mit dem Aufbau beginnen kannst.
Rechtliche Anforderungen an einen Warmwintergarten
Wenn du mit dem Gedanken spielst dir einen Warmwintergarten zu kaufen, solltest du ein paar rechtliche Grundsätze beachten, die es beim Kauf unbedingt zu berücksichtigen gilt. Im Detail geht es hier um die drei folgenden Fragestellungen.
Wann wird ein Warmwintergarten als Wohnraum angerechnet?
Ein Warmwintergarten, der zu 100% als Wohnfläche angerechnet werden soll, muss über folgende Eigenschaften verfügen:
- Er muss beheizt werden,
- über eine Lüftung verfügen und
- vollständig isoliert sowie gedämmt sein.
Nur, wenn diese Kriterien erfüllt sind, spricht man von der Möglichkeit einer ganzjährigen Nutzung. Diese ist das entscheidende Kriterium, wenn es um eine 100%ige Anrechnung zur Wohnfläche geht. Sofern ein Wintergarten über keine Heizung oder nur über eine unzureichende Isolierung verfügt, kann dieser nur zur Hälfte bzw. zu einem Viertel als zusätzliche Wohnfläche angerechnet werden.
Wichtig: Die Wohnfläche deiner Immobilie ist ein entscheidender Faktor, wenn es um die Bestimmung des Immobilienwerts geht. Ein Warmwintergarten, der zu 100% als Wohnfläche angerechnet wird, trägt also unmittelbar zur Wertsteigerung deiner Immobilie bei. Diesen Aspekt solltest du also auch bei der Planung von deinem (Warm)-Wintergarten berücksichtigen, auch wenn ein Verkauf deiner Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt eventuell noch in weiter Ferne liegt.
Welche Besonderheiten müssen beim Bau berücksichtigt werden?
Damit ein Warmwintergarten der Wohnfläche zugerechnet werden kann, unterliegt dieser in der Bauweise speziellen Anforderungen.
Es muss, wie oben bereits erwähnt, eine Heizung installiert werden, die wie im übrigen Haus regulierbar ist. Doch damit nicht genug. Ein Warmwintergarten muss auch isoliert sein und über eine gute Dämmung, Beschattung sowie Lüftung verfügen. Als Beispiel sind hier zum Beispiel mehrfach verglaste Fenster zu nennen, die bei einem Warmwintergarten verpflichtend sind.
Damit unterscheidet sich ein Warmwintergarten grundlegend von einem Kaltwintergarten, der typischerweise in einer einfachen Leichtbauweise errichtet wird. Dieser bietet in der Regel maximal Schutz vor Wind und Regen, ist aber nicht in der Lage Wärme zu speichern. Eine ganzjährige Nutzung, wie bei einem Warmwintergarten, ist so nicht möglich. So werden bei einem Kaltwintergarten zum Beispiel nur einfach verglaste Fenster eingebaut.
Wann ist bei einem Wintergarten eine Baugenehmigung erforderlich?
Für den Bau eines Wintergartens gilt in Deutschland das jeweils geltende Baurecht in deinem Bundesland. In den meisten Bundesländern musst du vor dem Baubeginn eine Baugenehmigung einholen, mit der du dein Bauvorhaben rechtlich absicherst.
Für einige Bundesländer gibt es jedoch einen sogenannten räumlichen Freibetrag (Größe des Wintergartens). Sofern dein Wintergarten nicht größer als der jeweilige räumliche Freibetrag ist, kannst du mit dem Bau von deinem Wintergarten auch ohne eine Baugenehmigung beginnen.
Wintergarten ohne Baugenehmigung
Folgend findest du eine Übersicht mit den Bestimmungen aller Bundesländer, für die beim Bau von einem Wintergarten KEINE Baugenehmigung erforderlich ist:
Wintergarten ohne Baugenehmigung in Brandenburg
Größe des Wintergartens: max. 20 m²
Tiefe: /
Volumen: 75 m³
Link zur Bauordnung
Wintergarten ohne Baugenehmigung in Bremen
Größe des Wintergartens: max. 30 m²
Tiefe: 3,5 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Wintergarten ohne Baugenehmigung in Hessen
Größe des Wintergartens: max. 30 m²
Tiefe: /
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Wintergarten ohne Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Größe des Wintergartens: max. 30 m²
Tiefe: /
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Wintergarten mit Baugenehmigung
Sofern dein Wintergarten in einem anderen, als in den vier oben genannten Bundesländern, errichtet werden soll, oder dein Wintergarten oberhalb des räumlichen Freibetrags liegt, musst du in jedem Fall eine Baugenehmigung beim örtlichen Bauamt einholen.
Die Bauordnungen für alle Bundesländer kannst du über die folgenden Links einsehen:
Baden-Württemberg: Link zur Bauordnung
Bayern: Link zur Bauordnung
Berlin: Link zur Bauordnung
Brandenburg: Link zur Bauordnung
Bremen: Link zur Bauordnung
Hamburg: Link zur Bauordnung
Hessen: Link zur Bauordnung
Mecklenburg-Vorpommern: Link zur Bauordnung
Niedersachsen: Link zur Bauordnung
Nordrhein-Westfalen (NRW): Link zur Bauordnung
Rheinland-Pfalz: Link zur Bauordnung
Saarland: Link zur Bauordnung
Sachsen: Link zur Bauordnung
Sachsen-Anhalt: Link zur Bauordnung
Schleswig-Holstein: Link zur Bauordnung
Thüringen: Link zur Bauordnung
Für alle Bundesländer gilt beim Bau von einem Wintergarten ein 3 m großer Mindestabstand zur Grundstücksgrenze.
Idealerweise erkundigst du dich im Vorfeld bei deinem zuständigen Bauamt über das genaue Vorgehen beim Bauantrag, damit es zu keinen Verzögerungen kommt.
Wenn du mehr über Wintergärten im Allgemeinen erfahren möchtest, kannst du dir hier meinen ausführlichen Ratgeber für Wintergärten durchlesen.