Für alle Gartenbesitzer stellt sich bei der Planung einer Pergola die Frage, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Und wenn ja, wann? Da jedes Bundesland seine eigenen rechtlichen Bestimmungen für Terrassenüberdachungen (z.B. Pergolen) hat, gebe ich dir in diesem Ratgeber einen kurzen Überblick darüber, bis zu welchen Abmessungen keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis: Für alle folgenden Angaben kann ich keine Garantie auf Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit übernehmen, da sich Gesetzgebungen regional und lokal jederzeit ändern können. Bitte informiere dich daher vor dem Baubeginn bzw. der Planung immer beim für dich zuständigen Bauamt.
Für die meisten Bundesländer gilt die pauschale Regelung, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist, wenn:
- die maximale Größe der Terrassenüberdachung 20 – 36 m² beträgt,
- die Tiefe der Pergola maximal 3 – 4 m beträgt und
- die Überdachung dem Bebauungsplan entspricht.
Weiterhin muss der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Dieser beträgt in der Regel mindestens 3 m. Sofern dies der Fall ist, muss kein Einverständnis vom Nachbar eingeholt werden. Sofern dies nicht der Fall ist, musst du eine schriftliche Einwilligung der Nachbarn einholen.
Wichtig: Informiere dich auch in diesem Punkt beim zuständigen Bauamt über das Nachbarschaftsgesetz und zur Grenzbebauung. Frage lieber einmal mehr beim Bauamt nach, als im Zweifel einen teuren Rückbau in Kauf nehmen zu müssen.
Pergola ohne Baugenehmigung bauen
Folgend findest du eine Übersicht mit den Bestimmungen aller Bundesländer, für die beim Bau einer Pergola KEINE Baugenehmigung erforderlich ist:
Baden-Württemberg
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: /
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Bayern
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Berlin
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Brandenburg
Größe der Terrassenüberdachung: 20 m²
Tiefe: /
Volumen: 75 m³
Link zur Bauordnung
Bremen
Größe der Terrassenüberdachung: /
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Hamburg
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Hessen (keine Vorschriften für Terrassenüberdachungen)
Größe der Terrassenüberdachung: /
Tiefe: /
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Mecklenburg-Vorpommern
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Niedersachsen
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: /
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Rheinland-Pfalz
Größe der Terrassenüberdachung: /
Tiefe: /
Volumen: 50 m³
Link zur Bauordnung
Saarland
Größe der Terrassenüberdachung: 36 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Sachsen
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Sachsen-Anhalt
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Schleswig-Holstein
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 3 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Thüringen
Größe der Terrassenüberdachung: 30 m²
Tiefe: 4 m
Volumen: /
Link zur Bauordnung
Für alle Bundesländer gilt ein 3 m großer Mindestabstand zur Grundstücksgrenze.
Pergolen mit Baugenehmigung
Sofern deine Pergola bzw. Terrassenüberdachung oberhalb der Abmessungen im jeweiligen Bundesland liegt, musst du eine Baugenehmigung beim örtlichen Bauamt einholen.
Hierfür sind folgenden Dokumente erforderlich:
- Ausgefüllter Bauantrag
- Grafische Darstellung (Skizze)
- Grundriss samt Abmessungen
- Statischer Erfassungsbogen
- Lageplan des Grundstücks
Idealerweise erkundigst du dich im Vorfeld bei deinem Bauamt, welche Unterlagen du genau benötigst, damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.
Wenn du im Allgemeinen mehr über Pergolen erfahren möchtest, kannst du dich in meinem umfassenden Ratgeber über Pergolen belesen. Zudem zeige ich dir in diesem Artikel, wie du deine Pergola dekorieren kannst.